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Finanzreglement der ETH Zürich (RSETHZ 245)
Leitfaden zum Finanzreglement der ETH Zürich
Eine knappe Einführung zu den wichtigsten Punkten des Finanzreglements (PDF 480 kB) finden Sie im beiliegenden Leitfaden, der sich auch als Einstiegslektüre anbietet.
Reglement der ETH Zürich über berufliche Auslagen (RSETHZ 245.3)
Aktuell: Englische Version des Finanzreglements und des Reglements über berufliche Auslagen verfügbar (Download via Linkboxes) »»
Aktuell: Informationsveranstaltungen für alle Mitarbeitende der ETH Zürich am 14./15. Dezember 2005 »»
Die Schulleitung hat an ihrer Sitzung vom 27.9.2005 das Finanzreglement der ETH Zürich zur Kenntnis genommen. Das neue Finanzreglement wurde daraufhin vom Präsidenten der ETH Zürich am 28.9.2005 unterzeichnet. Es tritt nun am 1. Januar 2006 in Kraft.
Das neue Finanzreglement regelt die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen in allen finanziellen Belangen der ETH Zürich. Es bildet ein umfassendes und konsistentes Regelwerk, das die bestehenden Einzelweisungen und Regeln zusammenfasst.
Zusätzlich zum Finanzreglement wurde an der SL-Sitzung vom 11.10.2005 das Reglement der ETH Zürich über berufliche Auslagen durch die Schulleitung verabschiedet, welches die bisherigen Detailregelungen zu Reisen und Spesen ersetzt. Es tritt ebenfalls am 1. Januar 2006 in Kraft.
Die Erlasstexte des Finanzreglements inkl. Anhängen (RSETHZ 245) und des Reglements über berufliche Auslagen (RSETHZ 245.3) können sowohl über nebenstehende Links oder über die Rechtssammlung der ETH Zürich online heruntergeladen werden.
Die ETH Zürich bewirtschaftet gesamthaft ein jährliches Finanzvolumen von mehr als CHF 1.1 Mia. Jeder Mitarbeitende trägt letztlich Anteil am verantwortungsbewussten Umgang mit den ihm bzw. seinem Verantwortungsbereich anvertrauten Geld- und Vermögenswerten der ETH Zürich, unabhängig von der Mittelherkunft (Budgetmittel oder Drittmittel). Als Hochschule, die im Bereich Lehre und Forschung weltweit eine Spitzenstellung einnimmt und höchstes Ansehen geniesst, muss sie daher auch in systematisierter und verständlicher Weise die grundlegenden finanzwirksamen Vorgänge, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der ETH Zürich anfallen, regeln und sich zu entsprechenden Financial Governance-Prinzipien (Rollen, Aufgaben, Rechte und Pflichten, Prozesse) bekennen. Mit dem vorliegenden Finanzreglement werden die Voraussetzungen für nachvollziehbare Abläufe, Entscheidungs- und Kontrollprozesse in finanziellen Belangen geschaffen und die an der ETH Zürich bisher geltenden geschriebenen und ungeschriebenen Einzelweisungen und Regeln im Finanzbereich in einem umfassenden und in sich konsistenten Reglement weitgehend zusammengefasst. Das Finanzreglement orientiert sich an bewährten Kompetenzen und Abläufen, die letztlich Ausfluss einer aktiv gelebten akademischen Selbstverantwortung sind. In diesem Sinne wurde der aus der Organisationsverordnung der ETH Zürich abgeleitete Auftrag zur Ausarbeitung eines Finanzreglements (OV Art. 6 Abs. 2) massgeblich vom Bestreben geprägt, der Kultur und dem Selbstverständnis der ETH Zürich Rechnung zu tragen. Gleichzeitig galt es aber auch den Umstand zu berücksichtigen, dass sich in einem wandelnden regulatorischen und (finanz-)politischen Umfeld seit der Autonomie der ETH Zürich im Jahre 2000 die Anforderungen an das Finanzmanagement der Institutionen im ETH-Bereich laufend weiter entwickeln und gesamthaft deutlich gestiegen sind.
Nach einer rund eineinhalbjährigen intensiven Konzeptions-, Erarbeitungs- und Vernehmlassungsphase, in welcher auch die Departemente, Infrastrukturbereiche, Hochschulgruppen, die Hochschulversammlung sowie das Finanzinspektorat des ETH-Rats und die Eidg. Finanzkontrolle einbezogen wurden, hat die Projektgruppe bestehend aus Vertretern der Departemente, der Schulleitungsbereiche sowie des Fachbereichs Finanzen & Controlling unter Federführung des Direktors Finanzen & Controlling das Ziel erreicht, mit dem neuen Finanzreglement einen systematischen und verständlichen Orientierungsrahmen für den korrekten Umgang mit den der ETH Zürich anvertrauten finanziellen Mitteln – unabhängig von deren Herkunft – zu schaffen. Darin werden die Zuweisung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten an einzelne Funktionsträger sowie die relevanten Grundsätze im Zusammenhang mit der Planung, Beantragung, Zusprache, Bewirtschaftung und Verwendung von ETH-Mitteln klar beschrieben.
Aufgrund der Ergebnisse und Stellungnahmen aus der breit angelegten Vernehmlassung des Finanzreglements hat sich der Präsident der ETH Zürich entschieden, die bisherigen Detailregelungen zu Reisen und Spesen in einem separaten, von der Schulleitung zu erlassenden ‚Reglement über berufliche Auslagen' auszugliedern und an der SL-Sitzung vom 11. Oktober 2005 zu verabschieden.
Die beiden Erlasse Finanzreglement und Reglement über berufliche Auslagen stellen gemeinsam eine verbindliche Rechtsgrundlage für das professionelle Finanzmanagement der ETH Zürich dar.
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